Wer entscheidet, wenn sie nicht mehr entscheiden können?
Als Antwort höre ich oft: naja meine Frau, mein Mann oder die Angehörigen. Könnte man meinen, ist aber nicht so. Wenn keine klare Regelung getroffen wurde, das heißt, wenn nicht schriftlich festgelegt ist, wer meinen Willen Kund tut, dann wird oftmals ein vom Amtsgericht bestellter Betreuer damit beauftragt. Wer will das? Sicherlich die wenigsten. Deshalb ist es ein “Muß” für jeden, sich mit diesem (nicht alltäglichen und schönen) Thema auseinander setzen.
Zudem muß dieser Wille schriftlich, aktuell sein und der gültigen Rechtsprechung genügen. Er sollte den Bevollmächtigten vorliegen oder an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Schon eine kleine Änderung kann dazu führen, daß die Vollmacht nicht anerkannt wird. Und dann? Zum persönlichen Leid kommen dann noch Rechtsstreitigkeiten auf die Angehörigen hinzu. Und wer setzt den Inhalt durch? Sie sehen Fragen über Fragen. Und dabei haben wir das Thema Immobilie ( z.B. Verkauf) noch nicht angesprochen.
Deshalb benötigen sie hier Profis die sie beim Erstellen der Vollmachten unterstützen, bei der Durchsetzung bei Seite stehen und auch die Haftung übernehmen (ein Vordruck vom Arzt oder aus dem Internet genügt nicht).
Nehmen sie mit mir Kontakt auf – ich selbst kann (und darf) keine Vollmachten erstellen. Aber ich kann Kontakt zu Profis herstellen, die ihnen kompetent und preisgünstig weiterhelfen.
Kontaktaufnahme unter volkerherbel@t-online.de oder Tel 0177 423 6923