Wildunfall vermeiden – so geht’s
Wenn sich Rot- und Damwild auf die Straße verirrt, kann es schnell gefährlich werden. Trauriger Rekord: Die Wildunfall Anzahl war im vergangenen Jahr so hoch wie nie zuvor. Laut GDV ereignete sich 2019 jede zweite Minute eine Kollision mit einem Wildtier, insgesamt gab es rund 295.000 Unfälle.
Und was dann? Bremsen oder ausweichen? Auf das Wild oder auf den Verkehr achten?
Wie Sie sich bei Wildwechsel richtig verhalten und was nach einem Unfall zu tun ist, erfahren Sie hier: https://bit.ly/gdv-wild
Wussten Sie außerdem, dass viele Versicherungen nur Haarwildschäden übernehmen?
Als Haarwild wird eine bestimmte Gruppe an Tierarten bezeichnet, deren Einordnung im Bundesjagdgesetz genauer erläutert wird. Im Falle eines Zusammenstoßes eines solchen Tieres mit einem fahrenden KFZ-Fahrzeugs, werden die auftretenden Schäden von der Teilkaskoversicherung abgedeckt. Jeglicher Schaden, der durch ein totes Tier oder durch ein Ausweichmanöver des Fahrzeugführers entsteht, wird allerdings nur durch eine Vollkaskoversicherung abgedeckt.
Anspruch auf die Versicherung hat der KFZ-Halter allerdings nur, wenn das betroffene Haarwild nach dem schadhaften Unfall flieht und zur Sicherung des Unfalls die Polizei oder ein Jagdpächter verständigt wurde.
Laut Paragraf 2 Bundesjagdgesetz, Abschnitt 2 zählen als Haarwild folgende Tierarten: Schwarz- und Rotwild, Murmeltiere, Hasen und Kaninchen, Luchsarten, Füchse und Marderartige, sowie Wildschweine, Wisente, Elche, Fischotter und Seehunde.
Ausgeschlossen sind domestizierte Nutz- und Haustiere.
Geschieht der Wildunfall also durch ein Nicht-Haarwild, übernehmen viele Versicherungen den Schaden nicht!
Überprüfen Sie also Ihre Kfz-Versicherung und sprechen Sie mich bei Fragen gerne an!
